Foren Urteil: Warum man als Webseitenbetreiber für die Meinung anderer haftbar ist.
Warum man als Webseitenbetreiber für die Meinung anderer haftbar ist. Das geht jeden Forenbetreibr, aber eigentlich jeden mit einem Gästebuch an. Lawblog
Noch einmal ganz kurz der Ausgangspunkt: für Äußerungen Dritter in einem Forum o.ä. haftet man als Betreiber nach dem TDG / MDStV eigentlich nicht. Auf Unterlassung aber dann wegen Schlamperei des Gesetzgebers doch als Störer, jedenfalls, so der BGH, wenn man Prüfpflichten bezüglich der fremden Inhalte verletzt. Eine solche Pflicht folgert das LG Hamburg im konkreten Fall schon aus der reinen Tatsache, dass eben Dritte auf der Webseite eines Organs der elektronischen Presse Inhalte generieren können:
Zu einer solchen Prüfung der Inhalte, die sie über ihren lntemetauftritt verbreitet, ist die Antragsgegnerin auch verpflichtet.
Denn diejenige Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden, muss Vorkehrungen dahingehend treffen, dass über diese Einrichtungen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden (s. z.B. BGH, Urt. V. 8. 7.1980, GRUR 1980, S. 1099 ff., 1104).
Der Grund warum wir auf Blaupauze keine Foren betreiben und uns auch vorbehalten Einträge in unser Gästebuch zu zensieren, wenn nötig.
Auch das Argument, bei einem Forum mit sehr vielen Beiträgen pro Tag sei eine manuelle Freischaltung jedes Beitrages gar nicht möglich, will das LG Hamburg nicht gelten lassen:
Die Kammer hat schon erhebliche Zweifel daran, dass die Vielzahl der verbreiteten Einträge allein überhaupt einen Grund dafür abgeben kann, den Verbreiter von seiner Verantwortlichkeit zu befreien.
Denn wer Betriebsmittel bereit hält, die es ihm erlauben, über ein redaktionell gestaltetes Angebot in riesenhafter Anzahl Äußerungen zu verbreiten, unterhält damit eine Gefahrenquelle, indem er einer unbestimmten Vielzahl von Nutzern gerade damit die Möglichkeit eröffnet, in großer Zahl Äußerungen zu verbreiten, die geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzen
Noch einmal ganz kurz der Ausgangspunkt: für Äußerungen Dritter in einem Forum o.ä. haftet man als Betreiber nach dem TDG / MDStV eigentlich nicht. Auf Unterlassung aber dann wegen Schlamperei des Gesetzgebers doch als Störer, jedenfalls, so der BGH, wenn man Prüfpflichten bezüglich der fremden Inhalte verletzt. Eine solche Pflicht folgert das LG Hamburg im konkreten Fall schon aus der reinen Tatsache, dass eben Dritte auf der Webseite eines Organs der elektronischen Presse Inhalte generieren können:
Zu einer solchen Prüfung der Inhalte, die sie über ihren lntemetauftritt verbreitet, ist die Antragsgegnerin auch verpflichtet.
Denn diejenige Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden, muss Vorkehrungen dahingehend treffen, dass über diese Einrichtungen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden (s. z.B. BGH, Urt. V. 8. 7.1980, GRUR 1980, S. 1099 ff., 1104).
Der Grund warum wir auf Blaupauze keine Foren betreiben und uns auch vorbehalten Einträge in unser Gästebuch zu zensieren, wenn nötig.
Auch das Argument, bei einem Forum mit sehr vielen Beiträgen pro Tag sei eine manuelle Freischaltung jedes Beitrages gar nicht möglich, will das LG Hamburg nicht gelten lassen:
Die Kammer hat schon erhebliche Zweifel daran, dass die Vielzahl der verbreiteten Einträge allein überhaupt einen Grund dafür abgeben kann, den Verbreiter von seiner Verantwortlichkeit zu befreien.
Denn wer Betriebsmittel bereit hält, die es ihm erlauben, über ein redaktionell gestaltetes Angebot in riesenhafter Anzahl Äußerungen zu verbreiten, unterhält damit eine Gefahrenquelle, indem er einer unbestimmten Vielzahl von Nutzern gerade damit die Möglichkeit eröffnet, in großer Zahl Äußerungen zu verbreiten, die geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzen



